Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen der Studiojeker GmbH und ihren Kunden erreicht werden.
I. Definitionen
1. Audiovisuelle Arbeiten.
Der Ausdruck «Audiovisuelle Arbeiten» bezeichnet das Ergebnis einer von der Studiojeker GmbH für den Kunden, gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung, geleistete Arbeiten. Diese können Fotografien, Filme, Animationen, Musikkompositionen, Grafikdesignarbeiten oder Ähnliches sein.
2. Studiojeker GmbH.
Die «Studiojeker GmbH» ist die für die Leistung der audiovisuellen Arbeit beauftragte Rechtsperson.
3. Kunde.
Der «Kunde» ist die Person, die die Audiovisuellen Arbeiten bei der Studiojeker GmbH bestellt.
4. Parteien.
Die « Parteien » sind die Studiojeker GmbH und der Kunde.
5. Exemplar der audiovisuellen Arbeit / Exemplar.
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, im Internet, auf Papier, Diapositiven, CDROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
II. Leistung der Arbeit und Rechnungsstellung
1.
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der audiovisuellen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
2.
Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3.
Die technischen Apparate und Materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die audiovisuellen Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
4.
Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur audiovisuellen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5.
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat die Studiojeker GmbH Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).
Zusätzlich steht ihr eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis der vorliegenden Offerte und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Offerte für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
6.
Die Regel der Ziffer II.5 gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
7.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Studiojeker GmbH. Falls der Kunde die Studiojeker GmbH bittet, ihm die geleistete Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
8.
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt geschuldet und innerhalb der in der Offerte genannten Fristen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
9.
Bei grössereren Auftragsvolumen kann die Studiojeker Gmbh Anzahlungen und Teilzahlungen in Rechnung stellen.
III. Haftung der Studiojeker GmbH
1.
Die Studiojeker GmbH haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen.
2.
Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die audiovisuelle Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
3.
Die Studiojeker GmbH haftet nicht für Datenverlust nach Abschluss des Auftrages. Sie kann keine nachträglichen oder erneuten Datenlieferungen gewährleisten. Falls nachträglich Auftragsdaten geliefert werden, ist dies kostenpflichtig.
Studiojeker liefert grundsätzlich keine offenen Projektdaten und keine Rohdateien.
IV. Verwendung der audiovisuellen Arbeit durch den Kunden
a. Im Allgemeinen
1.
Der Kunde darf die audiovisuellen Arbeit nur zu dem mit der Studiojeker GmbH vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, der Studiojeker GmbH eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
2.
Das Verwendungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Faktura der Studiojeker GmbH an den Kunden über. Die Zahlung hat dabei innerhalb den im Angebot und der Auftragsbestätigung vereinbarten Fristen zu erfolgen.
3.
Die Weitergabe von im Auftrag des Kunden erstellten Arbeiten an Dritte bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Studiojeker GmbH und kann honorarpflichtig sein.
2.
Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Studiojeker GmbH getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der audiovisuellen Arbeit zu überlassen.
3.
Der Kunde hat bei der mit der Studiojeker GmbH bestimmte Verwendung des Werks den Namen der Studiojeker GmbH in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der audiovisuellen Arbeit gemäss der vorgängigen Offerte zu bezahlen wäre.
4.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
b. Rechte Dritter
1.
Wenn der Kunde der Studiojeker GmbH angegeben hat, welche Personen im Rahmen der audiovisuellen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der audiovisuellen Arbeit machen will.
2.
Wenn der Kunde der Studiojeker GmbH Gegenstände übergeben oder ihr bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der audiovisuellen Arbeit abgebildet werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der audiovisuellen Arbeit machen will.
3.
Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Studiojeker GmbH jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
V. Verwendung der audiovisuellen Arbeit durch die Studiojeker GmbH
1.
Die Studiojeker GmbH behält das Recht, die audiovisuellen Arbeiten in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der audiovisuellen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der audiovisuellen Arbeit zu übergeben.
Dieses Recht der Studiojeker GmbH unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
2.
Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Studiojeker GmbH im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich die Studiojeker GmbH zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
VI. Referenzen
Die Studiojeker GmbH hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene audiovisuelle Arbeit hinzuweisen. Die Veröffentlichung von im Kundenauftrag produzierten audiovisuellen Inhalten bedarf der Zustimmung des Kunden.
VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1.
Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Studiojeker GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2.
Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Studiojeker GmbH.
© 2020 Studiojeker GmbH
VIII. Produktionsabläufe und Autorkorrekturen
1.
Studiojeker erstellt für Produktionen vorab ein kostenpflichtiges und verbindliches Konzept/Storyboard, welches vom Kunden vor der eigentlichen Produktion schriftlich bestätigt und abgenommen werden muss. Das Storyboard/Konzept dient als Basis für die Offerte und die eigentliche Produktion. Abweichungen vom Konzept/Storyboard während der Produktion und Postproduktion gelten als Autorkorrekturen und können zu Mehrkosten gegenüber der Offerte führen.